Mit dem Zutritt zum räumlichen Geltungsbereich der Stadionordnung des Hoheellern-Stadions in Leer erkennen die Besucher des Stadions die Geltung der Stadionordnung an. Die Besucher verpflichten
sich zur Einhaltung der Stadionordnung gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Veranstalter von Heimspielen der Mannschaften des VfL Germania Leer ist der VfL Germania Leer. Das gilt auch für
andere Veranstaltungen oder Fußballspiele mit Beteiligung anderer Mannschaften (außer, es wird ausdrücklich auf einen anderen Veranstalter hingewiesen).
Den Besuchern des Hoheellern-Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
a) Waffen aller Art
b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle , Kisten, Reisekoffer
f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
g) Speisen und Getränke aller Art
h) Tiere
i) Laserpointer
j) Videokameras ohne entsprechende Genehmigung
k) größere Rucksäcke oder größere Taschen (erlaubt ist "Handgepäck" von maximal einer Größe im Format DIN A4, also 297 x 210 mm, mit einer Tiefe von höchstens 15 Zentimeter.
l) Fahnen- bzw. Transparentstangen aus Metall. Darüber hinaus sind solche Fahnen-/Transparentstangen verboten, deren Länge mehr als 1,50 Meter deren Durchmesser mehr als 2 Zentimeter betragen.
Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a) Parolen zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren
b) Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt
c) Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind.
d) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.
e) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten
f) Mit Gegenständen aller Art zu werfen
g) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen
h) Ohne Erlaubnis Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
i) Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
j) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen
Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der VfL Germania Leer nicht.
ZUWIDERHANDLUNGEN:
Personen, die gegen die Vorschriften dieser Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und gegebenenfalls mit einem Stadionverbot belegt werden.
Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.
Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben
Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.